
By Joachim Gruber
Kaufmännisch denken und handeln und dabei alle rechtlichen Aspekte des Geschäftslebens berücksichtigen, ist goal des Buches. Der Autor vermittelt einen besonders auf Verständnis ausgerichteten Einstieg in das Handelsgesetzbuch (HGB). Neu in die vierte Auflage aufgenommen wurden zwei Kapitel zu der handelsrechtlichen Rechnungslegung und den Handelsstreitigkeiten sowie ein Abschnitt zu den internationalen Handelsverträgen. Wer bei der Lösung von Problemen schnell auf den Punkt kommen will, ohne sich mit komplizierten Theorien auseinander setzen zu müssen, findet hier alles, was once notwendig ist.
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Die Arbeitsgrundlagen der modernen Nachrichtentechnik und Rege lungstechnik haben im Laufe der letzten zehn Jahre durch die Einbe ziehung statistischer Verfahren zur examine und Synthese von nachrich tenverarbeitenden Systemen eine auBerordentlich weittragende Ergan zung erfahren. Gleichzeitig hat die Heranziehung statistischer Methoden eine ganze Reihe neuer Beruhrungspunkte zwischen Forschungsgebieten geschaffen, die sich naturgemaB unabhangig voneinander entwickelt haben.
Interorganisationalen Netzwerken wird nachgesagt, eine besonders versatile wirtschaftliche Organisationsform zu sein. Erst in jüngster Zeit finden sich Studien, die belegen, dass es auch in Netzwerken – bzw. allgemeiner: in Interorganisationsbeziehungen – zu strukturellen Beharrungstendenzen kommt. Diese Arbeit untersucht, inwiefern die noch junge Theorie der interorganisationale Pfadabhängigkeit derlei Rigiditäten erklären kann.
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Diese Vorschriften erganzen die arbeitsrechtlichen Normen im BGB (§§ 611 bis 630 BGB) und in den zahlreichen arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen. Niiheres zum Arbeitsrecht im Band: »Arbeitsrecht schnell erfasst« 52 Der Kaufmann und seine HiljSpersonen Den Arbeitnehmer bezeichnet das Gesetz dabei als Handlungsgehilfen, wahrend im allgemeinen Sprachgebrauch meist yom kaufmannischen Angestellten gesprochen wird. § 59 HGB Handlungsgehllfe Wer in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmannischer Dienste gegen Entgelt angestellt ist (Handlungsgehilfe), hat, oweit nicht besondere Vereinbarungen tiber die Art und den Umfang seiner Dienstleistungen oder tiber die ihm zukommende Vergiitung getroffen sind, die dem Ortsgebrauch entsprechenden Dienste zu leisten sowie die dem Ort gebrauch entsprechende Vergtitung zu beanspruchen.
Was zeichnet einen Franchisevertrag aus? L6sung S. 58 Gesellschaftsrecht 1. Unterschiede zwischen Personengesellschaften uod Korperschaften . . . . . 2. Personengesellschaften. . . . 1. Die BOB-Gesellschaft. . . .. .. .. . . .. . . 65. 2. Die PartnerscbaftsgeselJschaft. . . . . . . . . . 3. Die Offene Handelsgesellschaft (OHO) . . . . .. . .. 4. Die Kommanditgesellschaft (KG). . . . 3. Korperschaften. . . . 1. Der Verein. . . . ..... ... . ..... . ......
Yom Prokuristen getatigte Geschafte sind also trotz Vollmachtsiiberschreitung wirksam. Der Prokurist kann lediglich im Innenverhaltnis von dem Kaufmann zur Rechenschaft gezogen werden. In diesem Fall hat er namlich seine Ptlichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt. §280 BGB Haftung Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (I) (S. I) Verletzt der chuldner eine Pf1icht au dem chuldverhaltni. 0 kann d r Glaubiger Er alz de hierdurch ent tehenden chaden verlangen. Der Kaufmann und seine Hilfspersonen 47 Die Regel von der im AuBenverhaltnis unbeschrankten Vertretungsmacht des Prokuristen kennt jedoch eine Ausnahme: Hat der Prokurist seine Vertretungsbefugnis bewusst liberschritten und war dies seinem Vertragspartner bekannt, bindet der Vertrag den Kaufmann nach § 242 BGB (Grundsatz von Treu und Glauben) nicht.